Ambulante Wundversorgung nach der Entlassung

Wann WundCura die richtige
Versorgung ist

Geeignet für


Voraussetzungen für eine
 Übernahme

Wann zunächst andere Schritte im Vordergrund stehen

Region und Kapazität vor
der Entlassung prüfen


So läuft die Überleitung


Diese Informationen werden
für die Prüfung benötigt

1. Name, Geburtsdatum, Anschrift nach der Entlassung und Kontaktdaten

2. Krankenversicherung und relevante Versichertendaten

3. Geplanter Entlasszeitpunkt und gewünschter Beginn der Anschlussversorgung

4. Ansprechpartner im Krankenhaus für Rückfragen

5. Einwilligung beziehungsweise Vertretungsberechtigung für die weitere Abstimmung

6. Wunddiagnose, Lokalisation, aktueller Zustand und bisheriger Verlauf

7. Relevante Grunderkrankungen, Allergien und bekannte Risiken

8. Bisheriges Therapieschema und verwendete Verbandmittel

9. Aktuelle Wunddokumentation und geeignete Fotos, sofern rechtlich zulässig

10. Entlassbrief, Medikamentenplan und relevante ärztliche Anordnungen

11. Vorhandene Übergangsverordnung für häusliche Krankenpflege

12. Weiterbehandelnder Haus- oder Facharzt

13. Bereits beteiligter ambulanter Pflegedienst oder andere Versorgungspartner

14. Hinweise zur Mobilität, Wohnsituation und Erreichbarkeit des Patienten


Wer übernimmt nach der Entlassung welche Aufgabe?

Dokumentation und fachliche 
Rückmeldung

Fachliche und organisatorische Struktur



Alles, was Sie wissen müssen

Nach Eingang der erforderlichen Angaben prüfen wir die regionale Zuständigkeit und unsere verfügbare Kapazität und geben dem Entlassmanagement schnellstmöglich Rückmeldung, ob die Versorgung übernommen werden kann.

Eine Rückmeldung erfolgt während unserer Bürozeiten in der Regel von innerhalb 4 Stunden. Die Versorgung kann bei bestehenden Kapazitäten im Allgemeinen 24 Stunden nach Anfrage beginnen.

Unser Ziel ist ein möglichst nahtloser Übergang von der stationären in die ambulante Wundversorgung. Ob die Versorgung direkt nach der Entlassung beginnen kann, hängt unter anderem vom Entlassungszeitpunkt, der Verordnung, der Region und der verfügbaren Kapazität ab.

Für die ambulante Wundversorgung durch WundCura ist eine ärztliche Verordnung der häuslichen Krankenpflege erforderlich. WundCura unterstützt bei Bedarf bei der Abstimmung der notwendigen Angaben mit den beteiligten Stellen.

WundCura selbst ist kein Homecare-Anbieter. Die benötigten Verbandmittel werden ärztlich verordnet und über die vorgesehenen Versorgungswege bereitgestellt. Bestehende Versorger können weiterhin eingebunden werden; WundCura stimmt sich bei Bedarf mit Klinik, Arztpraxis und weiteren Beteiligten ab.

WundCura stimmt die Überleitung mit den beteiligten Versorgungspartnern ab. Ob und in welcher Form das Krankenhaus nach Beginn der ambulanten Versorgung eine Rückmeldung erhält, richtet sich nach dem vereinbarten Prozess und den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.

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